Spenden

A.B.C.M. Schule Ingersheim

 

Die einzige deutschsprachige Immersionsschule im Mittelelsaß

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Wie?

Laden Sie das Unterstützungsformular herunter und schicken Sie es ausgefüllt per Post oder E-Mail an uns zurück:

Unterstützungsformular

 

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Warum?

Unsere Schule ist etwas Besonderes. Sie wurde 1991 von Eltern gegründet und setzt sich für echte Zweisprachigkeit ein:

  • Sie ist eine von drei Modellschulen für vollständige Sprachimmersion im A.B.C.M.-Netzwerk.
  • Im Kindergarten wird Elsässisch gleichwertig mit Deutsch unterrichtet.
  • Das erste Grundschuljahr findet ausschließlich auf Deutsch statt, um das Lesen zu stärken.
  • Ab der zweiten Klasse bis zur fünften Klasse wird Französisch ebenso wie Deutsch gleichberechtigt unterrichtet.

 

Die üblichen Finanzierungsquellen sind leider stark zurückgegangen und Spenden sind mittlerweile lebenswichtig für den Fortbestand unserer Schule:

  • Um unseren Kindern eine hochwertige Betreuung zu sichern.
  • Um das Personal und die Ausstattung des Hortes finanziell zu unterstützen.
  • Um Aktivitäten auf Elsässisch in der Nachmittagsbetreuung anzubieten.

Mehr über uns

Sie sind eine Privatpersonen

Sie stehen hinter Zweisprachigkeit und/oder der elsässischen Sprache, oder Sie möchten einfach die elsässische Kultur erhalten.

Vielleicht kennen Sie auch ein Kind, das bei uns zur Schule geht, und möchten dessen Bildung unterstützen.

  • Sie können regelmäßig spenden.
  • Sie können einmalig spenden.
  • Sie bekommen 66% Ihrer Spende als Steuerabzug zurück.
    Das heißt, eine Spende von 100 € kostet Sie effektiv nur 34 €.

Sie sind ein Unternehmen

Sie glauben an die Jugend und daran, dass frühkindliche Zweisprachigkeit wichtig ist.

Unsere Kinder werden später auf dem Arbeitsmarkt mit ihren ausgezeichneten Sprachkenntnissen punkten können.

  • Sie können regelmäßig spenden.
  • Sie können einmalig spenden.
  • Sie erhalten 60% Steuerabzug.
    Das bedeutet, eine Spende von 100 € kostet Sie tatsächlich nur 40 €.

  • Für Privatpersonen: Artikel 200 des CGI
  • Für Unternehmen: Artikel 238 bis des CGI
  • Für Vermögenssteuerpflichtige: Artikel 885-0 V bis A des CGI
  • Spendenbescheinigung Cerfa Nr. 11580*03: Amtsblatt, Beschluss vom 26.06.2008